Förderprogramm „Soziale Innovation“
Das niedersächsische ESF-Programm „Soziale Innovation“ fördert die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Ansätze in den Handlungsfeldern „Arbeitswelt im Wandel“ und „Daseinsvorsorge“. Im Mittelpunkt stehen dabei keine technischen, sondern sozial-innovative Lösungen.
Schwerpunkte werden in folgenden Bereichen gelegt:
Handlungsfeld „Arbeitswelt im Wandel“
- strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines lebensphasenorientierten, gesundheitsfördernden, inklusiven und attraktiven Arbeitsumfeldes
- Etablierung neuer gesellschaftlicher, insbesondere auch generationen-übergreifender Beziehungen oder Formen der Zusammenarbeit, auch in Form von Netzwerken
Handlungsfeld „Daseinsvorsorge“
- Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen vor allem in den Bereichen Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen, Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
- Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern, z. B. Anbietern sozialer Dienstleistungen mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzerinnen und Nutzern .
In diesem Monat wurde ein neuer Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für Projektvorschläge im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“ veröffentlicht. Hiernach sind entsprechende Interessensbekundungen bis zum 30. April 2019 einzureichen. Anschließend werden ausgewählte Träger zur formalen Antragstellung bis zum 18. Oktober 2019 aufgefordert. Frühester Projektstart ist der 01. Januar 2020.
Zudem soll die Richtlinie in Kürze aktualisiert veröffentlicht werden, so dass dann voraussichtlich Projekte mit einer Laufzeit von maximal 33 Monaten (zuvor 24 Monate) und mit einem Zuschuss von max. 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können (Projektgesamtkosten künftig max. 750.000 EUR, bislang max. 300.000 EUR).
Weitere Informationen unter:
https://www.nbank.de/
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