Neu: Richtlinie Betriebliche Ressourceneffizienz
Das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat im aktuellen Nds. Ministerialblatt die Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Richtlinien „Betriebliche Ressourceneffizienz“) veröffentlicht.
Ziel des Programms ist es, durch betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen einen effizienten Material- und Ressourceneinsatz sowie eine recyclinggerechte Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu unterstützen.
Die Richtlinie ist gültig bis 31.12.2029.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bzw. bei Fördergegenstand 3 (s. u.) universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit KMU.
Fördergegenstand sind Vorhaben für einen effizienten Material- und Ressourceneinsatz sowie zur verbesserten Kreislaufführung. Diese teilen sich auf in die folgenden drei Fördergegenstände:
- Betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen sowie damit verbundene Beratungsleistungen (z. B.durch Kreislaufführung von Materialien oder Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen)
- Betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten sowie damit verbundene Beratungsleistungen (z. B. durch verbesserten Materialeinsatz, durch Einsatz von Recyclingmaterialien oder -produkten oder durch optimierte Betriebsabläufe und Organisationsformen)
- Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschl. der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen.
Der Fördersatz (aus EFRE-Mitteln) beträgt max. 40 % (Region Weser-Ems) bzw. max. 60 % (Region Lüneburg) und durch ergänzende Landesmittel insgesamt max. 70 % (Fördergegenstände 1 und 2) bzw. max. 80 %(Fördergegenstand 3) möglich
Die Fördersumme beträgt mind. 20.000 Euro, jedoch max. 1 Mio. Euro (Fördergegenstände 1 und 2) bzw. max. 100.000 Euro (Fördergegenstand 3).
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung sind hier zu finden.
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